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MEDIEN & News ARCHIV

FTI-Pleite: SRV und STAR äussern sich zur komplizierten Situation

21.06.2024 00:06
FTI-Pleite:SRV und STAR äussern sich zur komplizierten Situation

TRAVELNEWS - 20.06.2024

Weil die FTI Touristik AG in der Schweiz noch nicht offiziell Konkurs ist, bleiben wichtige Fragen offen.
Das sagen die beiden Reisebüro-Verbände über das weitere Vorgehen.

In einer koordinierten Aktion haben am Mittwoch der Schweizer Reise-Verband (SRV) und die Swiss Travel Association (STAR) ihre Mitglieder über den aktuellen Stand im Pleitefall von FTI informiert. Auch 17 Tage nach der Konkurseröffnung von FTI in Deutschland, sind in der Schweiz noch viele rechtliche Fragen offen.

«Da die Schweizer Gesellschaft, die FTI Touristik AG, bisher keinen Konkurs angemeldet hat, entstand ein Vakuum aus rechtlicher Perspektive, was Prozesse wie Annullationen, Rückerstattungen, dynamische Paketierung und durch FTI Ticketshop AG ausgestellte BSP-Flüge betrifft», hält der SRV in seiner Mitgliederinformation fest. diese Situation sei äusserst herausfordernd, da Reiseagenturen ihren Kunden sofort Hilfestellung bieten müssen.

SRV-Anwältin Sophie Winkler und STAR-Anwalt Jean-Marc von Gunten haben für die beiden Verbände die rechtliche Situation aufgearbeitet, was die Rechte der Gläubiger und das Vorgehen gegen die Verantwortlichen der FTI Touristik AG betrifft.


Vorgehen der Kundengeldabsicherer
Die beiden Verbände tauschten sich mit dem Garantiefonds und den anderen Anbietern von Kundengeldabsicherungen aus. Der Garantiefonds handelte, indem er seinen Teilnehmern und deren Kunden bereits jetzt die Möglichkeit bietet, Rückerstattungsanträge zu stellen. Zudem übernimmt er aus Kulanz die zusätzlichen Kosten (beispielsweise Hotels), die den Endkunden vor Ort angefallen sind.

Weiter verweist STAR in seiner Info auf den Artikel 18 des Pauschalreisegesetzes, der besagt: «Der Veranstalter oder der Vermittler, der Vertragspartei ist, muss für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen.» Somit starte der Schadenfall ab der Zahlungsunfähigkeit und nicht erst mit dem Konkurs, fordert STAR.


Das sagt FTI
Essenziell für Klarheit und Sicherheit sei die Vorgehensweise des Managements der FTI Touristik AG betreffend des ordentlichen Konkurs-Ablaufs, schreibt der SRV: «Hierbei übten wir in diversen Gesprächen einen konstruktiven Druck aus, damit dies schnellstmöglich geschehe. Gemäss unserer Einschätzung ist dieser Prozess mittlerweile auf dem richtigen Weg: So bestätigte uns Ludovic Rigel, Managing Director FTI Touristik AG, dass die Schritte zur Einleitung des Konkurs vorgenommen und in den nächsten Tagen offiziell kommuniziert werden. Er versicherte uns, dass dieser Prozess im Sinne der Reiseagenturen und Kunden stünde –  was heisst, dass sämtliche FTI-Buchungen kostenlos annulliert werden können.»

Der SRV weiter: «Wir zählen nun darauf, dass FTI Touristik AG den Schritt zum Konkurs in den nächsten Tagen in die Wege leitet – und dass die Reiseagenturen sämtliche FTI-Buchungen kostenlos stornieren können. Sofern dies nicht geschieht, werden wir dies mit rechtlichen Schritten forcieren.»


Unklare Situation bei FTI Ticketshop
Gemäss Aussagen von Ludovic Rigel, heisst es im STAR-Schreiben, werde lediglich für FTI Touristik AG Konkurs angemeldet. Dies gelte jedoch nicht für die FTI Ticketshop AG. Ausserdem bestätigte Rigel, dass sämtliche Buchungen kostenfrei storniert werden können.
Deshalb fordert STAR folgende Punkte vom Management von FTI:

  • Eine offizielle Bestätigung, dass für FTI Ticketshop AG nicht Konkurs angemeldet wird und die Aktivitäten der Firma weitergeführt werden.
  • Eine offizielle Bestätigung, dass sämtliche Buchungen bei allen Schweizer FTI-Unternehmen kostenlos storniert werden können.
  • Eine Bestätigung, dass bereits ausgestellte IATA-Tickets vom Konkurs der FTI Touristik AG nicht betroffen sind und diese über FTI Ticketshop AG abgewickelt werden können.

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