Die STAR empfiehlt den Reisebüros die MWST weiterhin freiwillig abzurechnen

Per 1. Januar 2025 trat eine wichtige Änderung im Schweizer Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) in Kraft: Weiterverkaufte Reiseleistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen von Reisebüros gelten neu als von der Steuer ausgenommene Umsätze. Die Swiss Travel Association (STAR) informiert über die Auswirkungen dieser Änderung und empfiehlt Reisebüros, die MWST weiterhin freiwillig abzurechnen.
Viele Reisebüros sind künftig nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig
Die neue Regelung basiert auf der aktualisierten Branchen-Information Nr. 12 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Ab 2025 gelten weiterverkaufte Reiseleistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen im Inland und Ausland neu als ausgenommener Umsatz und zählen somit nicht mehr zum steuerpflichtigen Umsatz. Für viele Schweizer Reisebüros bedeutet das: Sie unterschreiten künftig die gesetzlich relevante Umsatzgrenze von CHF 100'000 pro Jahr und sind somit nicht mehr automatisch mehrwertsteuerpflichtig.
Gemäss der ESTV können sich betroffene Reisebüros bis spätestens zum 31. Mai 2025 aus dem MWST-Register abmelden. Eine Abmeldung ist jedoch nicht zwingend und die MWST kann weiterhin freiwillig abgerechnet werden.
Verlust der Vorsteuer als Nachteil bei einer Abmeldung
Die STAR weist darauf hin, dass eine Abmeldung vom MWST-Register mit dem Verlust des Vorsteuerabzugs auf Betriebsaufwendungen einhergeht. Zudem entfällt auch der Vorsteueranspruch auf Leistungen im Ausland (Art. 29 MWSTG), wenn auf eine freiwillige Versteuerung verzichtet wird.
Klare Empfehlung: MWST freiwillig abrechnen
„Mit der neuen Regelung sind die meisten Reisebüros nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig. Wer die Mehrwertsteuer aber weiterhin freiwillig abrechnet, kann den Vorsteuerabzug im gleichen Umfang wie bisher nutzen. Da oftmals der grösste Teil des Reisebüro-Umsatzes Auslandsleistungen sind, fallen durch die freiwillige MWST-Abrechnung trotzdem kaum Umsatzsteuern an und damit überwiegen die Vorsteuerabzüge deutlich.“, sagt Alex Vogel.
Fazit
Die STAR empfiehlt Reisebüros, die aktuelle Branchen-Info sorgfältig zu prüfen und die eigene Situation frühzeitig zu analysieren. Eine freiwillige Versteuerung bietet in vielen Fällen finanzielle Vorteile – insbesondere durch die Beibehaltung des Vorsteuerabzugs.
Die Ausführungen der STAR basieren auf Abklärungen mit der Rechtsabteilung MWST, sowie der Branchen-Info. Alle Angaben ohne Gewähr.